Über den Hanfanbau in Österreich

Der Hanfanbau hat in Österreich bereits eine lange Tradition

Industrie Hanf Pflanze Blüte Feld natur

Vor der jahrzehntelang andauernden Prohibition und Verfolgung war Hanf auch in Österreich eine weit verbreitete und seit langem genutzte Kulturpflanze. Radikal geändert hat sich das aber erst im 20. Jahrhundert: Die Vereinten Nationen reglementierten 1961 fast weltweit den Anbau von Hanf und nahmen den für die psychoaktive Wirkung verantwortlichen Inhaltsstoff des Hanfs Tetrahydrocannabinol (kurz THC) gemeinsam mit Drogen wie Heroin oder Kokain in die Liste der verbotenen, bzw. kontrollierten Substanzen auf.

 

 

UN Single Convention on Narcotic Drugs

 

Dieses Abkommen, was von allen Mitgliedern der Vereinten Nationen umgesetzt werden musste, war der Grundstein für die darauf hin folgenden nationalen Drogengesetze.

 

Zu diesem Zeitpunkt gab es aufgrund der Stigmatisierung so gut wie keine Unterscheidung in Nutzhanf oder Drogenhanf und somit verschwand die Kulturpflanze offiziell fast gänzlich aus Europa. Das deutsche Wort Hanf wurde oft durch die botanische Bezeichnung "Cannabis" oder das mexikanische Wort "Marihuana" ersetzt, darum dachten viele Menschen, denen diese Begriffe nicht geläufig waren, dass es sich um eine neuartige, gefährliche Droge handelt. Viele Landwirte hatten davor Angst und wollten damit nichts zu tun haben - die Hanfbranche verschwand für einige Jahrzehnte fast komplett von der Bildfläche.

 

Mit ihr verschwand auch weitgehend das alte Wissen um Aufzucht,Verarbeitung und Nutzungsmöglichkeiten der Pflanze. Eigens entwickelte Maschinen, die zur Ernte sowie zur Verarbeitung der Pflanzen notwendig waren verschwanden, neue kamen nicht mehr nach. Ein alter Industriezweig geriet fast in Vergessenheit.

 

EU Beitritt Österreichs

 

Durch den Beitritt in die EU wurde es ab 1996 für Österreich wieder möglich Hanf anzubauen. Die EU erlaubte es ihren Mitgliedsländern, Hanfsorten anzubauen, welche unter 0,3% THC (danach 0,2% THC) enthalten und somit grundsätzlich nicht für berauschende Zwecke genutzt werden können. Dafür wird eigens zertifiziertes Saatgut verwendet, welches zuvor eine Probezeit positiv durchlaufen muss.

 

Für 2018 sind folgende Hanfsorten im gemeinsamen Sortenkatalog der EU verzeichnet:

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX:C2017/433/01&rid=1

 

 

Die Gewinnung von Fasern und Samen aus der Hanfpflanze nahm wieder zu. Während man in Ländern, wie etwa Frankreich, bald wieder eine aufblühende Hanfindustrie beobachten konnte, brauchte es in anderen Ländern noch etwas an Zeit und Erfahrung. Auch die Stigmatisierung der Hanfpflanze, welche bis heute noch anhält, hielt viele Landwirte davon ab, überhaupt erst in Kontakt mit der Materie zu treten. Es waren in Österreich wenige Pioniere, anfangs vor allem im niederösterreichischen Raum, die langsam wieder eine Industrie aufkeimen ließen. Das alte Wissen musste mühsam wieder durch Erfahrung erlangt werden, sowie eigens konstruierte Maschinen für die Ernte und Verarbeitung entwickelt werden.

 

Das Aufkommen des CBD Marktes

 

In den letzten Jahren wurde ein zweiter Inhaltsstoff der Hanfpflanze recht bekannt: Das Cannabidiol (kurz CBD). Während der erlaubte THC Gehalt im Nutzhanf mit unter 0,3% recht niedrig ist, kommt das CBD in solchen Sorten in relativ hohen Mengen vor. In manchen Sorten können CBD-Werte bis zu 6 % vorkommen, in selektierten Pflanzen sogar noch höhere. Durch das Aufkommen eines eigenen Marktes für CBD Produkte anfangs in den USA, danach in der Schweiz und anderen Ländern, schwappte der Boom solcher Produkte auch bald nach Österreich über. Da die meisten CBD Produkte am Markt aus Nutzhanf gewonnen werden, sprangen viele Landwirte sowie Unternehmen auf diesen Trend auf und begannen in den Hanfanbau einzusteigen.

 

Als gegen Ende 2016/Anfang 2017 die ersten CBD Blüten auf den Markt kamen, dauerte es nicht lange, und das Gesundheitsministerium wollte den aufkommenden CBD Markt im Keim ersticken. So wurde im Mai 2017 ein Entwurf für die Änderung der Suchtgiftverordnung in Begutachtung gegeben, welcher beabsichtigte, die Verwertung der Nutzhanfblüten für andere Zwecke als zur Gewinnung der Samen unter das Suchtmittelgesetz zu stellen und damit zu verbieten.

 

Nach über einem halben Jahr Bangen und Zittern der Hanfbranche trat am 30.10.2017 die Änderung der Suchtgiftverordnung in Kraft: mit überraschend positivem Ausgang für die Hanfbranche. Seit der Änderung sind nicht nur Hanfblüten, welche im gemeinsamen Sortenkatalog angeführt sind, sondern auch alle daraus gewonnen Produkte aus dem Suchtmittelgesetz ausgenommen, solange der THC Gehalt vor, während und nach der Erzeugung unter 0,3% liegt und daraus nicht leicht oder wirtschaftlich rentabel Suchtgift in einer zum Missbrauch geeigneten Konzentration oder Menge produziert werden kann (vgl. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011053)

 

Dadurch ist mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Zunahme des Hanfanbaus in Österreich zu rechnen. Auch wenn die oben genannten Produkte nun unter gewissen Bedingungen vom Suchtmittelgesetz ausgenommen sind, bedeutet das aber nicht, dass sie einfach frei gehandelt werden dürfen. Je nach Deklaration und Verwendungszweck unterliegen sie weiterhin anderen Gesetzen und Verordnungen, wie etwa dem Lebensmittel- und Verbraucherschutzgesetz,der Novel-Food-Verordnung, dem Arzneimittelgesetz, dem Tabakgesetz, dem Chemikalienrecht, dem Kosmetikrecht und weiteren.

 

Darum werden solche Produkte in Österreich von Herstellern und Händlern häufig als Rohstoff mit Zusätzen wie etwa "nicht nur Einnahme empfohlen/nicht zur Einnahme bestimmt/nicht zur Anwendung am menschlichen Körper, etc..." vertrieben, da es den Herstellern und Händlern oft schwer bis gar nicht möglich ist, Hanfprodukte für diverse Verwendungszwecke, wie etwa Lebensmittel oder Kosmetika zuzulassen.

 

Wer kann in Österreich Hanf anbauen

 

Grundsätzlich kann in Österreich, im Gegensatz zu anderen Ländern wie etwa Deutschland, wo der Hanfanbau nur Vollerwerbslandwirten vorbehalten ist, Hanf von jedem angebaut werden - solange man sich an die gesetzlichen Vorgaben und Spielregeln hält.

 

Dieser Text soll einen groben Überblick zu allgemeinen Informationszwecken geben. Personen, welche Interesse am Hanfanbau haben, empfehlen wir unbedingt eine Rechtsberatung bei einem zugelassenen Rechtsanwalt/einer zugelassenen Rechtsanwältin in Anspruch zu nehmen, um mögliche Probleme von Anfang an auszuschließen. Weiters können auch bei regionalen Landwirtschaftskammern nützliche Informationen eingeholt werden.

 

 

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Kommentare: 2
  • #1

    Rafaela Trinfa (Freitag, 22 Juni 2018 20:17)

    Mich interessiert, ob Angaben von einem CBD-Gehalt über 10% bei einem THC-Wert unter 0.3% (bei den Blüten), vertrauenswürdig sind. und falls ja, sind diese Blüten aus der Sortenliste? Falls ja, wer vertreibt diese CBD-reiche Sorten.

    Vielen Dank!

  • #2

    NativCanna (Sonntag, 24 Juni 2018 17:17)

    Hallo

    Diese Angaben sind unserer Meinung und Erfahrung nach eher als unrealistisch anzusehen für EU-Sorten... Es kann durchaus sein, dass jemand aus EU-Sorten eine Pflanze selektiert hat, welche ein solches THC:CBD Verhältnis hat, aber der "Normalfall" vom CBD Gehalt liegt eher bei 5-6%, dass ist in der Regel schon ein super Verhältnis für EU-Nutzhanf aus der Sortenliste...